Das neue Elterngeld – Antrag – Geschwisterbonus

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Über das neue Elterngeld sollten Sie sich frühzeitig informieren Das im Januar 2007 eingeführte Elterngeld wirft bei vielen werdenden Eltern noch immer zahlreiche Fragen auf. Die am häufigsten gestellten Fragen sind wohl, wo erhält man die benötigten Unterlagen für die Antragstellung, was ist ein Geschwisterbonus und trifft dieser auch auf unsere Familie zu?

Tipps und Ratschläge zum Elterngeld, Schwangerschaft und vielem mehr erhalten Sie bei Pro Familia, dem Diakonischen Werk oder auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie. Weiterhelfen können Ihnen allerdings auch die Elterngeld-Stellen der einzelnen Bundesländer, hier erhalten Sie auch den benötigten Antrag. Dieser steht auf der dazugehörenden Homepage auch zum Download bereit, darüber hinaus erhalten Sie zum Teil in ihrer Heimatgemeinde oder im Jugendamt die benötigten Anträge. Jedoch wird dies von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt, daher empfiehlt es sich rechtzeitig nachzufragen, wie es sich in Ihrem Bundesland verhält.

Je nach Bundesland werden zum Teil recht unterschiedliche Unterlagen benötigt, immer aber benötigen Sie folgende Nachweise. Die Geburtsurkunde des Kindes sowie die Einkommensnachweise der letzten 12 Monate des oder der beantragenden Elternteile, sofern Sie das Elterngeld teilen möchten. Schon bei der Antragstellung müssen Sie festlegen, wann welches Elternteil in Elternzeit gehen möchte, es darf nur in Ausnahmefällen getauscht werden. Zusätzlich werden für die Antragstellung vom Arbeitgeber oder der Krankenkasse eine Bescheinigung über gezahltes Mutterschaftsgeld, falls Teilzeit gearbeitet wurde, müssen Sie auch hierfür einen Nachweis des Arbeitgebers erbringen, ebenso verhält es sich bei schwangerschaftsbedingten Verdienstausfall. Bei Selbstständigen sind besondere Nachweise erforderlich, hierfür erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Elterngeld-Stelle.

Die maximale Höhe des Elterngeldes beträgt 1800 Euro, 300 Euro sind das Minimum für Arbeitslose, Hausfrauen, Studenten sowie weitere Einkommensschwache. Alleinerziehende erhalten automatisch 14 Monate lang Elterngeld, Paare nur dann, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen, andernfalls lediglich 12 Monate. Wenn Sie möchten, können Sie die Elternzeit allerdings auch auf die doppelte Zeit ausdehnen, dann erhalten sie allerdings nur den halbierten Betrag des Elterngeldes ausgezahlt.

Haben Sie weitere Kinder unter 3 bzw. 6 Jahren, dann könnten Sie Anspruch auf den Geschwisterbonus haben, dieser beträgt 10%, wenigstens aber 75 Euro. Bei Mehrlingsgeburten werden für das zweite und jedes weitere Kind 300 Euro Bonus gezahlt.

Rund um das Elterngeld gibt es eine Vielzahl von Tipps und Tricks, die man kennen sollte, will man die Möglichkeiten, die es bietet voll ausschöpfen, daher ist es sinnvoll sich rechtzeitig zu informieren.

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