Auto Versicherung – Haftpflicht und Teilkasko

  • 15 Jahren ago
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Eine Auto Versicherung kann aus zwei Teilen bestehen: Die Pflichtversicherung und der freiwillige Versicherungsschutz. Die Haftpflicht ist ein Muss beim Abschluss einer Auto Versicherung, während die Teilkasko freiwillig ist.

Durch die Haftpflicht wird das Risiko abgedeckt, wenn zum Beispiel durch einen Unfall einem Dritten Schaden zugefügt wird. Die Haftpflicht ist jedoch auf das Auto bezogen, nicht auf den Führer des Fahrzeugs. Die internationale Gültigkeit der Haftpflichtversicherung wird durch die grüne Versicherungskarte dokumentiert.

Die Teilkasko ist wohl die wichtigste freiwillige Auto Versicherung. Mit der Teilkasko sind auch Schäden am eigenen Auto versichert wie zum Beispiel Wildunfälle oder Beschädigungen durch Sturm, Hagel, Blitz – die Teilkasko beinhaltet ebenfalls einen Versicherungsschutz bei Diebstahl des Autos. Die Bedingungen der Teilkasko-Auto Versicherungen unterscheiden sich von Unternehmen zu Unternehmen: Brand-, Marder-, Kurzschluss- sowie Glasschäden sind immer mitversichert, oftmals sind auch Unfälle die nicht durch Wild verursacht wurden in der Teilkasko abgedeckt.

Gerade beim Neukauf eines Autos ist die Vollkaskoversicherung unumgänglich: Verschuldet der Autobesitzer selbst einen Unfall, sind bei Vollkasko auch die am eigenen Auto entstandenen Schäden abgesichert. Auch wenn ein Unfallgegner Fahrerflucht begehen sollte und nicht haftbar gemacht werden kann, kommt die Vollkasko für den Schaden auf. Auch Schäden durch Vandalismus sind mitversichert, nicht in den Leistungen enthalten sind zum Beispiel grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Eines haben sowohl die Vollkasko- als auch die normale Haftpflichtversicherung gemeinsam: Fast jeder Schaden führt zu einer Rückstufung in der Schadensfreihetsrabattklasse. Es gibt aber Auto Versicherungen, bei denen sich Fahrzeugbesitzer durch Zahlung einer Prämie den Schutz der erreichten Rabattstufe erhalten können. In diesem Fall erfolgt auch bei einem größeren Unfallschaden keine Zurückstufung.
Umstritten hingegen ist die Insassenversicherung, deren Grundansprüche ja normalerweise durch die Haftpflicht des Unfallverursachers abgedeckt werden. Führt man sein Auto überwiegend allein, so ist eine Insassenversicherung nicht notwendig.

Ist eine Unfallursache nicht geklärt und die Gegner treffen sich vor Gericht wieder, tritt die Rechtsschutzversicherung ein. Eine Rechtsschutzversicherung wird im Allgemeinen nicht auf das Fahrzeug abgeschlossen, sondern sie ist auf eine bestimmte Person bezogen.

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